1. |
Sämtliche, auch zukünftige
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Vertragsveränderungen,
die Anerkennung von Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers/Mieters,
sowie Zusicherung von Eigenschaften des Liefergegenstandes bedürfen zu
ihrer Gültigkeit die schriftliche Bestätigung des Verkäufers. |
2. |
Sämtliche Angebote sind
freibleibend. Technische Daten, Betriebsstunden, Betriebs- und Verbrauchskosten,
Gewichte und Abmessungen usw. sind Annäherungswerte, sofern sie nicht vom
Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugesichert werden. |
3. |
Für alle vertraglichen und
außervertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen/Gegenstände. |
4. |
Alle Preise gelten netto Kasse,
zuzüglich der jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen MwSt. |
5. |
Alle Nebenkosten, wie z. B. :
Verladung, Demontage, Verpackung, Transport, Lagerung, Einbau von Ersatzteilen
oder Zubehör, Monteurgestellung, Autokrangestellung, Finanzierungskosten,
Verwertung von Sicherheiten, gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht
schriftlich anders vereinbart ist. |
6. |
Der Zahlungsanspruch des Verkäufers
ist spätestens bei Übergabe, bzw. bei Verladung, ohne Abzug fällig. |
7. |
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind im Falle eines Verzuges, spätestens jedoch mit dem
letzten Tag des Monats, auf den das Datum der Rechnungsstellung folgt, mit 1%
pro Monat zu verzinsen. |
8. |
Wechsel und Schecks werden nur
zahlungshalber angenommen. Diskont-, Protest- und sonstige Spesen gehen zu
Lasten des Käufers. |
9. |
Aufrechnung und Zurückhaltung
durch den Käufer sind, auch bei Geltendmachung von Ansprüchen,
ausgeschlossen. |
10. |
Die Lieferung erfolgt ab
Standort, Teillieferungen sind zulässig. Der Gefahrenübergang auf den
Käufer erfolgt mit der Bekanntgabe der Bereitstellung zur Verladung, spätestens
mit der Absendung des Kaufgegenstandes, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Lieferkosten ohne die
Lieferung übernimmt. |
11. |
Wählt der Verkäufer
das Transportmittel aus, entfällt auch dann die Haftung für Beschädigung
und Verlust während des Transportes. |
12. |
Erfüllungsort für
alle Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich Bad Wörishofen. |
13. |
Der Verkäufer ist bemüht,
alle Lieferfristen einzuhalten, sofern der Käufer alle vertraglichen
Verpflichtungen erfüllt. Andernfalls verlängern sich die Lieferfristen
entsprechend. Die Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt von
Ereignissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Verkäufers
liegen, wie z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen und im Falle von höherer
Gewalt. Bei Eintritt der vorbezeichneten Umstände ist der Käufer nicht
berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu fordern. |
14. |
Der Käufer kommt in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der
Versandbereitschaft oder Fertigstellung den Kauf-/Vertragsgegenstand abnimmt.
Nach Setzung einer Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer
ist berechtigt, wahlweise den tatsächlich entstandenen Schaden oder 15% des
vereinbarten Preises als Entschädigung zu verlangen. |
15. |
Dem Verkäufer bleibt das
Eigentum an allen Lieferungen und Leistungen vorbehalten, bis der Käufer sämtliche,
auch zukünftige entstehende Forderungen beglichen hat. |
16. |
Der Liefergegenstand darf nur
mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Verkäufers weiter
verkauft werden. |
17. |
Soweit der Käufer des
Liefergegenstands im Rahmen seiner zweckbestimmten Verwendung mit anderen Sachen
dergestalt verbindet oder vermischt, dass das Eigentum des Verkäufers
hierdurch erlischt, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm
zustehenden Eigentumsrechte an den neuen Besitzer oder der Sache im Umfang des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer. Erwirbt ein Dritter
gleichwohl Rechte an den Liefergegenständen, so sind alle dem Kunden
erwachsenen Rechte, Neben-, Sicherungs- und Vollzugsrechte mit ihrer Entstehung
an den Verkäufer abzutreten. |
18. |
Kommt der Käufer mit
seinen Verpflichtungen in Verzug oder verletzt er seine Vertragspflichten auf
eine andere Weise oder stellt er Zahlungen ein, so ist die gesamte Restschuld fällig,
auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit vorliegen. |
19. |
Wird die gesamte Restschuld
nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an der
Vorbehaltsware. Der Verkäufer ist dann berechtigt, die sofortige Herausgabe
unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechtes zu verlangen. Alle hiermit
verbundenen Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug und
Zahlungseinstellung, sowie bei groben Vertragsverletzungen durch den Käufer
steht dem Verkäufer außer sonstigen Ansprüchen auch das Recht
zu, die noch laufenden Aufträge zu stonieren. |
20 |
Der Verkäufer kann bei
Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung, sowie bei groben Vertragsverletzungen
des Kunden ein Nachfrist von acht Tagen setzen, verbunden mit der Erklärung,
dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung ablehnt. Nach erfolglosem
Ablauf ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. |
21. |
Der Verkäufer beauftragt
einen öffentlichen bestellten Sachverständigen oder ein unabhängiges
Sachverständigenunternehmen, dass die Schätzung des Gegenstandes
durchführt. Erhebt der Käufer nach Bekanntgabe des Sachverständigen
Einwände, benennt der Präsident des für den Wohnsitz des Käufers
zuständigen Landgerichts den Sachverständigen. Die Kosten trägt
der Käufer. |
22. |
Der Lieferant haftet für
fabrikneue Erzeugnisse für eine dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit von sechs Monaten. Bei mehrschichtigem Betrieb drei
Monate, ab Lieferung. |
23. |
Die Gewährleistung umfasst
nach billigem Ermessen des Verkäufers Ersatz oder Reparatur. Die
ausgewechselten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Käufer Anspruch auf Rückgängigmachung
des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitere Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche
Zustimmung des Verkäufers, Reparaturen selbst vorzunehmen oder anderweitig
bei Dritten in Auftrag zu geben. Gebrauchte Güter unterliegen nicht der Gewährleistung
oder Garantie, ausgenommen, dies wird schriftlich vereinbart. |
24. |
Der Käufer hat den
Liefergegenstand bei Übernahme unverzüglich zu überprüfen
und etwaige Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen schriftlich zu
melden. Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. |
25. |
Als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Memmingen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. |