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Schreiber Baukrane
Import & Export
Wilfried Schreiber
Waldseeweg 3f
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Tel. +49(0)8247-5388
Mobil +49(0)
172 3294019
Fax +49(0)8247-333508

email:
schreiber.krane@t-online.de

web:
www.baukrane-schreiber.de

 

 

 

 

 

AGBs.


 
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Sämtliche, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Vertragsveränderungen, die Anerkennung von Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers/Mieters, sowie Zusicherung von Eigenschaften des Liefergegenstandes bedürfen zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Bestätigung des Verkäufers.
2. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Daten, Betriebsstunden, Betriebs- und Verbrauchskosten, Gewichte und Abmessungen usw. sind Annäherungswerte, sofern sie nicht vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.
3. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen/Gegenstände.
4. Alle Preise gelten netto Kasse, zuzüglich der jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen MwSt.
5. Alle Nebenkosten, wie z. B. : Verladung, Demontage, Verpackung, Transport, Lagerung, Einbau von Ersatzteilen oder Zubehör, Monteurgestellung, Autokrangestellung, Finanzierungskosten, Verwertung von Sicherheiten, gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist.
6. Der Zahlungsanspruch des Verkäufers ist spätestens bei Übergabe, bzw. bei Verladung, ohne Abzug fällig.
7. Sämtliche Verbindlichkeiten sind im Falle eines Verzuges, spätestens jedoch mit dem letzten Tag des Monats, auf den das Datum der Rechnungsstellung folgt, mit 1% pro Monat zu verzinsen.
8. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont-, Protest- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
9. Aufrechnung und Zurückhaltung durch den Käufer sind, auch bei Geltendmachung von Ansprüchen, ausgeschlossen.
10. Die Lieferung erfolgt ab Standort, Teillieferungen sind zulässig. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt mit der Bekanntgabe der Bereitstellung zur Verladung, spätestens mit der Absendung des Kaufgegenstandes, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Lieferkosten ohne die Lieferung übernimmt.
11. Wählt der Verkäufer das Transportmittel aus, entfällt auch dann die Haftung für Beschädigung und Verlust während des Transportes.
12. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich Bad Wörishofen.
13. Der Verkäufer ist bemüht, alle Lieferfristen einzuhalten, sofern der Käufer alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Andernfalls verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Die Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt von Ereignissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Verkäufers liegen, wie z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen und im Falle von höherer Gewalt. Bei Eintritt der vorbezeichneten Umstände ist der Käufer nicht berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu fordern.
14. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft oder Fertigstellung den Kauf-/Vertragsgegenstand abnimmt. Nach Setzung einer Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, wahlweise den tatsächlich entstandenen Schaden oder 15% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu verlangen.
15. Dem Verkäufer bleibt das Eigentum an allen Lieferungen und Leistungen vorbehalten, bis der Käufer sämtliche, auch zukünftige entstehende Forderungen beglichen hat.
16. Der Liefergegenstand darf nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Verkäufers weiter verkauft werden.
17. Soweit der Käufer des Liefergegenstands im Rahmen seiner zweckbestimmten Verwendung mit anderen Sachen dergestalt verbindet oder vermischt, dass das Eigentum des Verkäufers hierdurch erlischt, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an den neuen Besitzer oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an den Liefergegenständen, so sind alle dem Kunden erwachsenen Rechte, Neben-, Sicherungs- und Vollzugsrechte mit ihrer Entstehung an den Verkäufer abzutreten.
18. Kommt der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug oder verletzt er seine Vertragspflichten auf eine andere Weise oder stellt er Zahlungen ein, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit vorliegen.
19. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an der Vorbehaltsware. Der Verkäufer ist dann berechtigt, die sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechtes zu verlangen. Alle hiermit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung, sowie bei groben Vertragsverletzungen durch den Käufer steht dem Verkäufer außer sonstigen Ansprüchen auch das Recht zu, die noch laufenden Aufträge zu stonieren.
20 Der Verkäufer kann bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung, sowie bei groben Vertragsverletzungen des Kunden ein Nachfrist von acht Tagen setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
21. Der Verkäufer beauftragt einen öffentlichen bestellten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen, dass die Schätzung des Gegenstandes durchführt. Erhebt der Käufer nach Bekanntgabe des Sachverständigen Einwände, benennt der Präsident des für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Landgerichts den Sachverständigen. Die Kosten trägt der Käufer.
22. Der Lieferant haftet für fabrikneue Erzeugnisse für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit von sechs Monaten. Bei mehrschichtigem Betrieb drei Monate, ab Lieferung.
23. Die Gewährleistung umfasst nach billigem Ermessen des Verkäufers Ersatz oder Reparatur. Die ausgewechselten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Käufer Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers, Reparaturen selbst vorzunehmen oder anderweitig bei Dritten in Auftrag zu geben. Gebrauchte Güter unterliegen nicht der Gewährleistung oder Garantie, ausgenommen, dies wird schriftlich vereinbart.
24. Der Käufer hat den Liefergegenstand bei Übernahme unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen schriftlich zu melden. Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
25. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Memmingen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.